Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Leistungen und Angebote der Hundeschule LanDog (im Folgenden „Hundeschule“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden müssten.
§ 1. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Vertragsgegenstand sind alle Kurse, Seminare, Einzelstunden, Gruppenstunden, Aktivitäten und sonstige Veranstaltungen der Hundeschule. Eine Erfolgsgarantie kann für das Training nicht gegeben werden, da der Erfolg vom Teilnehmer, seiner aktiven Mitarbeit sowie von dessen Hund abhängt. Mit der Anmeldung zu einem Angebot der Hundeschule bietet der Hundehalter verbindlich einen Vertragsabschluss an. Der Vertrag kommt mit Tätigung der Online-Kursanmeldung zu Stande.
§ 2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen der Hundeschule sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Spätestens jedoch mit Beginn des vereinbarten Kurses. Einzelstunden und andere Angebote, die nicht in fester Kursform angeboten werden, sind im Anschluss in bar oder per Rechnung zu bezahlen. Zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gilt die jeweils gültige Preisliste. Die aktuelle Preisliste kann auf der Homepage der Hundeschule eingesehen werden. Preiserhöhungen behält sich die Hundeschule LanDOG ausdrücklich vor. Bei Einzelstunden werden zusätzlich Fahrtkosten laut Preisliste berechnet. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Hundeschule berechtigt, ohne vorherige Mahnung vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
a) Jeder Hundehalter hat für seinen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung sowie einen vollständigen Impfschutz nachzuweisen. Der Kunde versichert, dass sein Hund gegen nachfolgend aufgeführte Krankheiten geimpft ist: Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Tollwut und Zwingerhusten. Bei Welpen muss ein dem Alter angemessener Impfschutz nachgewiesen werden. Außerdem versichert der Kunde, dass sein Hund behördlich angemeldet ist und eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Hund abgeschlossen wurde. Auf Verlangen hat der Hundehalter den Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung und den Impfpass des Hundes vorzulegen.
b) Dem Hundehalter ist bekannt, dass kranke Hunde und läufige Hündinnen, außer im Einzelunterricht oder nach Absprache, nicht teilnehmen dürfen und ausgeschlossen werden können. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zur Minderung der Kursgebühr und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden. Die Hundeschule wird sich bemühen, dem Teilnehmer die Möglichkeit einzuräumen, die versäumten Stunden nachzuholen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Sollte der Hundehalter einen kranken Hund oder eine läufige Hündin ohne Zustimmung der Hundeschule zum Trainingsangebot mitbringen, wird für etwaige Folgen keine Haftung übernommen. Sämtliche entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters. Der Hundehalter ist verpflichtet, vor der ersten Unterrichtsstunde die Hundeschule über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, Läufigkeit, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit eines Hundes zu informieren.
§ 4 Durchführung und Absage der Unterrichtseinheiten
a) Der Hundehalter verpflichtet sich, den Anweisungen der Trainerin Folge zu leisten. Folgt der Hundehalter den Anweisungen der Trainerin trotz entsprechender Belehrung nicht und entsteht hierdurch eine Gefahr für Mensch und Tier oder wird hierdurch der Trainingsbetrieb gestört oder tierschutzwidrig gehandelt, ist die Hundeschule berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne eine Kündigungsfrist zu kündigen. Die restlichen Kursgebühren werden nicht erstattet.
b) Die Hundeschule behält sich das Recht vor, Teilnehmer oder Hunde aus wichtigen Gründen von Unterrichtsstunden auszuschließen. Wichtige Gründe sind insbesondere Überforderung und nicht Geeignetheit des Hundes, Stören des Teilnehmers in der Gruppe, Einsatz von Stachelhalsbändern oder anderer nicht artgerechter Hilfsmittel.
c) Die Unterrichtseinheiten finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Die Hundeschule behält sich jedoch das Recht vor, Unterrichtseinheiten aus wichtigem Grund abzusagen. Wichtige Gründe sind insbesondere Krankheit der Trainerin und unzumutbare Witterungsverhältnisse wie Gewitter. Die Hundeschule wird sich bemühen, die Teilnehmer rechtzeitig über die Absage zu informieren. Die ausgefallenen Unterrichtsstunden werden nach Absprache mit den Kursteilnehmern nachgeholt. Hierbei behält sich die Hundeschule zumutbare Ortswechsel vor.
d) Verspätungen des Hundehalters zu den Unterrichtsstunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Werden Unterrichtsstunden eines fortlaufenden Kurses vom Hundehalter versäumt, geht dies zu dessen Lasten und berechtigt nicht zur Minderung der Vergütung. Eine Absage eines vereinbarten Einzeltrainings oder einer vereinbarten Gruppenstunde außerhalb eines festen Kursprogrammes (Übungsspaziergang), muss vom Kunden mindestens 24 Stunden vor Beginn erfolgen. Erfolgt die Abmeldung nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde in voller Höhe berechnet.
§ 5 Rücktritt und Kündigung
Ein Rücktritt vor Kursbeginn ist jederzeit möglich. Der Hundehalter kann vor dem jeweiligen Kursbeginn in schriftlicher Form von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist an folgende Anschrift zu richten:
Hundeschule LanDog
Katharina Hanke
Heerstraße 47
45721 Haltern am See
Für den Rücktritt werden die nachfolgenden Stornokosten berechnet:
- bis zu acht Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 10% der Kursgebühren
- bis zu sechs Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 15% der Kursgebühren
- bis zu vier Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 40% der Kursgebühren
- bis zu zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 60% der Kursgebühren
Dem Hundehalter bleibt es nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
§ 6 Haftung
a) Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Sachmängel-/ Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung in der gezeigten Übung entstehen sowie für Schäden und Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen soweit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Der Hundehalter verpflichtet sich, andere Begleitpersonen über diesen Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
b) Auch wenn der Hundehalter auf Veranlassung des Trainers handelt, übernimmt der Hundehalter hierfür die ausschließliche Haftung für seinen Hund. Wird der Hundehalter durch den Trainer z.B. aufgefordert seinen Hund von der Leine zu machen, übernimmt der Hundehalter die alleinige Verantwortung hierfür.
§ 7 Einverständnis über die Veröffentlichung von Fotos
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während der Übungseinheiten Fotoaufnahmen zu Veröffentlichungszwecken gemacht werden. Die Fotos dürfen auf der Homepage der Hundeschule (www.hundeschule-landog.de) und zu Werbezwecken veröffentlicht werden. Im Übrigen hat der Hundehalter keinen Anspruch auf das Bildmaterial und dessen Verwendung. Diese Erklärung gilt bis auf Widerruf.
Stand 01/2017